AGB

§1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Ein Angebot bis bis zu einem Werktag vor dem Projektstart gültig. Sofern das Angebot nicht bis zu diesem Tag unterschreiben übermittelt wurde ist es nötig ein neues Angebot aufzusetzen. Wir behalten uns dabei vor ein erneutes Angebot abzulehnen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Sofern in einem Projekt erhöhte Aufwände entstehen die nicht bei Projektbeginn abzusehen waren. Kann es zu nachträglichen Kosten kommen. Diese werden jedoch mit dem Kunden vor entstehen besprochen. Es bedarf eine schriftliche Freigabe des Kunden per E-Mail oder Schreiben.

Sofern es sich um einen Dienstvertrag handelt, werden die geleisteten Stunden am 28. jedes Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält dabei eine ausführliche Liste aller im Rechnungszeitraum geleisteten Stunden.

§ 5 Namensnennung

Sofern ein Projekt ausgezeichnet wird z.B. einem Award, Branchenpreis o.Ä. ist eine Nennung aller Parteien verpflichtend.

Für beide Seiten ist es verpflichtend eine Namensnennung bei Teilen des Projektes auf Sozialen Netzwerken (Behance, Instagram usw.) anzugeben.

§ 6 Freigabe für Portfolio Nutzung

Das Projekt darf im Sinne der Eigenwerbung von beiden Parteien auf Behance, Instagram oder auf anderen Medien verwendet werden, sofern nichts abweichendes festgelegt wurde.

Sofern das Projekt bis zu einem festgelegtem Datum der Geheimhaltung unterliegt so muss dies schriftlich vor Projektstart mitgeteilt werden.

§ 7 Gewährleistung & Aufbewahrung

Für externe oder Open Source Software wird keine Haftung übernommen, sofern der Kunde auf Frameworks oder Dienste zugreift.

Es gibt kein Recht, nach Übergabe der Daten aus Projekten eine erneute Übergabe anzufordern. Daten werden sofern vorhanden übermittelt, jedoch wird keine Gewährleistung übernommen das z.B. Entwickelte Logos, Software Projekte oder andere Medien nach Projektabschluss gespeichert werden.

Nachfreigabe durch den Kunden wird keine Haftung für in den Druck eingereichte Medien übernommen.

§ 8 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.



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